Statuten

Name, Sinn und Zweck

Name

Unter dem Namen "Feuerwehrverein Rubigen" (FeuveR) besteht ein selbständiger Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Rubigen. Kontaktadresse ist das jeweilige Domizil des Präsidenten

 

Sinn und Zweck

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein bezweckt

  • die Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens und Bevölkerungsschutzes im weitesten Sinn.
  • den Zusammenhang der aktiven und ehemaligen Feuerwehrangehörigen, Pflege der Kameradschaft.
  • die Unterstützung von ausserdienstlichen Anlässen der Feuerwehr
  • Je nach Möglichkeit Pflege von antikem Feuerwehrmaterial (Uniformen, Ausrüstung & Fahrzeuge)
  • kulturelle und gesellige Anlässe

Mitgliedschaft und Finanzielles

Zusammensetzung

Der Verein setzt sich zusammen aus

  • Mitgliedern (natürliche Personen): Aktive oder ehemalige Feuerwehrangehörige, politisch und sachlich interessierte Privatpersonen, Angehörige von Nachbarwehren, Angehörige von Firmen oder Institutionen des Feuerwehr- oder Feuwerehrzulieferwesens
  • Gönnern (juristische oder natürliche Personen)

Mitgliedschaft

Ein- und Austritte sowie allfällige Ausschlüsse werden vom Vorstand entschieden. Als Rekursinstanz ist die Hauptversammlung abschliessend zuständig. Als Ausschlussgründe gelten Nichteinhaltung der finanziellen Verpflichtungen sowie die Schädigung von Vereinsinteressen.

Das Aufnahmegesuch hat mittels Beitrittserklärung zu erfolgen.

Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Ausschluss oder Tod.

 

Finanzielles

Das Rechnungsjahr dauert von Frühjahr zu Frühjahr.

Es wird von den Mitgliedern ein Jahresbeitrag erhoben, der von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Höhe des Jahresbeitrages darf CHF 50.00 nicht überschreiten.

Die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist auf die Höhe des jeweils aktuellen Jahresbeitrages limitiert.

 

Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • die Hauptversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet jährlich im Frühling statt. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage zum voraus in schriftlicher form an die Mitglieder oder mittels Publikation im Gemeindekurier.

Ordentliche Traktanden der Hauptversammlung sind:

  • Protokoll der letzten Hauptversammlung
  • Jahresbericht
  • Mutationen (Eintritte, Austritte, Bestand)
  • Jahresrechnung (Revisionsbericht, Genehmigung, Dechargeerteilung)
  • Jahresbeiträge und Jahresbudget
  • Tätigkeitsprogramm
  • Wahlen des Vorstandes
  • Anträge der Mitglieder (min. 10 Tage vor der HV dem Vorstand einzureichen)
  • Verschiedenes

Die Hauptversammlung wird vom Präsidenten geleitet. Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Kassier
  • Sekretär
  • Beisitzer

Mindestens ein Vorstandsmitglied muss aktives Feuerwehrmitglied sein (in der Regel ein Offizier)

Die Amtsperiode für die Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre.

 

Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes

  • Vorstand ist mit mindestens drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig
  • Der Vorstand verfügt über die Kredite im Rahmen des genehmigten Budgets.
  • Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen. Er zeichnet mit der Unterschrift des Präsidenten und derjenigen des jeweils zuständigen Vorstandsmitgliedes
  • Der Präsident führt den Vorstand
  • Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen Verhinderung.
  • Der Kassier verwaltet die Vereinskasse und führt darüber Buch, das an der Hauptversammlung genehmigt werden muss. Er ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliederbeiträge und das Führen der Mitgliederliste.
  • Der Sekretär führt die Korrespondenzen des Vereins und die Protokolle der Hauptversammlung sowie die Kurzprotokolle der Vorstandssitzungen.

Rechnungsrevisoren

Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren für die Amtsdauer von zwei Jahren und einen Ersatzrevisor. Die Rechnungsrevision dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie prüfen die Kasse und die Jahresrechnung und erstatten der Hauptversammlung Bericht.

 

Schlussbestimmungen

Vereinsauflösung

Eine Auflösung des Vereins kann nicht erfolgen, solange sich 7 Mitglieder für eine Weiterführung zur Verfügung stellen.

Im Falle einer Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen der Gemeindeverwaltung zur treuhänderischen Verwaltung zu hinterlegen. Erfolgt innert 10 Jahren keine Neugründung, geht das Vermögen in den Besitz der Feuerwehr über und ist zweckgebunden für das Feuerwehrwesen zu verwenden.

 

Statutenbeschluss / - änderungen

Die Statuten können an der Hauptversammlung mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder geändert oder beschlossen werden.

Die erstmaligen Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 29. Mai 2002 von den Gründungsmitgliedern beschlossen.

1. Statutenrevision: die Änderung von Artikel 5 (Haftung der Mitglieder) wurde am 17. August 2004 von den Mitgliedern beschlossen und tritt sofort in Kraft.

 

 

Anmerkung

Im Sinne von schlanken Statuten wird für die Personenbezeichnungen die männliche Schreibform verwendet. Selbstverständliche gilt diese auch sinngemäss für die weiblichen Personen!